Die Medienausleihe sowie die Ausleihe von E-Book-Readern ist für alle Nutzerinnen und Nutzer unentgeltlich.
Die Bibliothek bietet den Postversand von Medien sowie den Versand von Kopien per Post oder per E-Mail an.
Diese Dienstleistungen sind für Mitarbeitende von Pro Senectute (PSO und PSCH) im Besitz einer Pro-Senectute-E-Mail-Adresse kostenlos, für alle anderen Benutzenden kostenpflichtig:
Vor Ort in der Bibliothek können Sie selber kopieren (CHF -.20 pro A4-Seite) und kostenlos scannen. Bitte beachten Sie dabei die für die Schweiz gültigen urheberrechtlichen Bestimmungen.
Nach Ablauf der Leihfrist erhalten Sie per E-Mail eine kostenlose Erinnerung. Wenn Sie die zurückgerufenen Medien oder den E-Book-Reader nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen zurückbringen oder verlängern folgt die erste Mahnung per Post. Es gelten folgende Gebührenbestimmungen:
Sollten Sie das Medium auch nach der dritten Mahnung nicht retournieren, so wird dieses von der Bibliothek neu beschafft und Ihnen in Rechnung gestellt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen liegt bei Ihnen. Nicht erhaltene Mahnungen (per Post oder E-Mail) können nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert werden. Wir empfehlen Ihnen Ihre Ausleihen regelmässig im Alexandria-Benutzungskonto zu prüfen und die E.Mail-Adresse aktuell zu halten.
Medien aus Bibliotheken des Alexandria-Verbunds können durch eingeschriebene Benutzende kostenlos bestellt werden. Portogebühren für das Zusenden von Medien und Gebühren für Kopienbestellungen ausserhalb des Verbundes werden weiterverrechnet. Für internationale Fernleihen oder Artikelbestellungen wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 20.- pro Medium erhoben.
Sie sind für die sachgerechte Behandlung der Medien und E-Book-Reader verantwortlich. Bei der Ausleihe und der Abholung von Medien sollten sie sich daher vergewissern, dass das Medium in gutem Zustand ist, andernfalls muss das Bibliothekspersonal auf festgestellte Schäden aufmerksam gemacht werden.
Ein verschriebenes oder defektes Medium wird von der Bibliothek nicht zurückgenommen sondern neu beschafft und Ihnen in Rechnung gestellt.
Der Verlust eines Mediums muss der Bibliothek umgehend gemeldet werden. Die Benutzenden übernehmen die Wiederbeschaffungskosten.
Ende März 2021 geht der Bestand der Pro Senectute Bibliothek an die Hochschulbibliothek der ZHAW in Winterthur über und wird dort ab April für Sie zugänglich sein. Die schweizweit einmalige Sammlung zum Thema Alter wird an der ZHAW weitergeführt, ebenso werden Rechercheunterstützung, Neuerscheinungsservice und Veranstaltungen weiterhin angeboten.
Mit der Übergabe der Pro Senectute Bibliothek an die ZHAW geht eine Ära zu Ende – und eine neue, vielversprechende beginnt. Wir freuen uns, wenn Sie auch am neuen Standort vom reichhaltigen Bibliotheksangebot Gebrauch machen, und danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre Treue und den wertvollen Austausch in all den Jahren!
Was bedeutet diese Neuerung für Sie?